Garagenbau Teil 1

Lesedauer 7 Minuten

Von einem, der auszog, eine Garage für einen Wohnwagen zu bauen. Ich habe mich dumm und doof gelesen. Alle Vor- und Nachteile recherchiert. Vor allem auf den Seiten von Anbietern, die Beton- und Stahlgaragen anbieten. Dass ein Betongaragen-hersteller Dir erzählt, dass Stahlgaragen rosten und der Stahgaragenhersteller Dir erzählt, dass Betongaragen Tropfsteinhöhlen sind, ist ja keine überraschende Erkenntnis…

Garagenbau Teil 1: Planung, Genehmigung und Vermessung
Garagenbau Teil 2: Tragschichten und Bordsteine
Garagenbau Teil 3: Schalung und VerdichtungGaragenbau Teil 4: Bodenplatte betonieren
Garagenbau Teil 4: Bodenplatte betonieren
Garagenbau Teil 5: Verlegeplan ausarbeiten
Garagenbau Teil 6: Pflasterarbeiten
Garagenbau Teil 7: Die Garage an sich

Teil 1: Planung, Genehmigung und Vermessung

ACHTUNG:
Ich hafte nicht für Schäden, die Ihr beim Nachmachen dieser Arbeiten anrichtet. Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.
Wenn Euch irgendwas abfackelt, explodiert, auf die Füße fällt, zusammenbricht und Euch unter sich begräbt, Ihr eine gefackelt bekommt, irgendjemand in Eure ungesicherte Baugrube fällt, oder Ihr Euch einen Fingernagel abbrecht: Ich bin nicht schuld! Ich sage nicht: „Macht es genau so!“, ich sage nur: Ich habe es so gemacht. Jeder muss selber wissen, was er da tut. Macht Euch vorher über Bau- und Ausführungsvorschriften schlau und fragt den Lieferanten der Garage nach den Vorgaben für die Bodenplatte.

Ausgangslage

Fertiggarage? Mauern? Stahlgarage? Carport?

Vor- und Nachteile:
– Carports schützen unzureichend
– Betonfertiggaragen sind nicht in der Größe liefer-/tranportierbar
– Aufbau i.d.R. nur mit 40-Tonner und Kran möglich
– Stahlgarage benötigt Bodenplatte (gepflastert oder aus Beton)
– Beide sind ungedämmt
– Fallrohr der Regenrinne bei Stahlgaragen liegt aussen
– Entwässerung der Stahlgarage i.d.R. nur seitlich möglich.
– Kondenwasserschutz bei Stahlgarage notwendig
– Bessere Belüftung bei Stahlgaragen

Mauern war lange Zeit auch eine Option, aber das dauert sehr lange und man muss dafür die Grundstücke der Nachbarn betreten. Zu den bereits bestehenden Nachbargaragen wäre ein verputzen auch nicht möglich gewesen. Zum Mauern der eigenen Garage benötigt man offenbar auch keinen Architekten. Originalton Bauamt: „Ist doch Ihr Problem, wenn das Ding zusammenstürzt.“.

Warum kein Carport?
Da ich Rückfragen bekam, dies als Ergänzung: Ein Carport ist keine Garage.

– Holz muss ca. alle 10 Jahre neu gestrichen werden: Null Bock darauf, habe ich im Garten genug davon
– Stahlcarports in dieser Größe sehen wie Garagen ohne Wände aus. Oder wie der Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe
– Ich komme seitlich sowieso nicht an den Wohnwagen heran, weil dort überall die Garagen der Nachbarn stehen
– Ein Carport passt optisch nicht in das Umfeld
– Man sieht immer noch den Wohnwagen
– Ein Carport ist offen, keine Stellmöglichkeiten für das Zubehör oder Räder
– Ein Carport schützt nicht gegen UV-Strahlung (Seitenscheiben)
– Ein Carport lässt Witterungseinflüsse und Schmutz herein (Laub, z.B.)
– Ein Carport für einen Wohnagen ist höher als die umliegenden Garagen -> sieht besch…eiden aus.
– Wir haben sehr, sehr starken Wind, der Gartenmöbel auch mal 15 Meter durch die Luft fliegen lässt
– Die preislichen Unterschiede zu einer Garage fallen bei diesen Abmessungen nicht ins Gewicht
– Ein Carport kann nachher nicht zum Schrauben an Autos verwendet werden
– Ein Carport kann man nicht abschliessen. Wir leben im Landkreis Offenbach.
– Bei uns weht so ein Wind (Holsgartenmöbel fliegen 10 Meter durch die Luft!) und der Carport würde deutlich über die anderen Garagen stehen, so dass ich Bedenken wegen der Dacheindeckung und Beschädigungen des Wohnwagens hätte.

Am Ende war die Stahlgarage für uns die einzige reele Option, denn es gibt keine Betonfertiggaragen in genau der benötigten Größe. Dass auch der Preis letztlich vergleichsweise güstig war, war nur noch das I-Tüpfelchen.


Technische Fragen

Die Garage musste also mindestens 3m breit und hoch, sowie 8m lang sein. Betonfertiggaragen gibt es nicht in der Größe, aber ein Nachbar hatte bereits eine Garage gebaut, die auch deutlich größer war. Diese war aus Stahl, sah aber wie eine ganz normale Garage von aussen aus. Wir wurde folglich ebenfalls bei einerm Stahgaragenhersteller fündig. Modell „Caravan“. Passt:

Garage mit Wohnwagen

Rot markiert: „Kopffreiheit“ des Wohnwagens, satte 6 Zentimeter! 🙂
Die „Fächer“ stellen de Öffnungswinkel des Garagentores dar. Der Wohnwagen könnte also bei einem Schwingtor auch mit der Deichsel nach vorne in die Garage gestellt werden.
Bei einem Sektionaltor ist die Durchfahrtshöhe erstaunlicher Weise deutlich geringer.

Die Abmessungen unseres Wohnwagens unterscheiden sich von den Angaben im Schein. Er ist jeweils einige Zentimert höher, breiter und länger als angegeben. Wir haben ihn natürlich vorher ausgemessen.

Klar: Der nächste Wohnwagen darf nicht größer sein. Aber da die beiden großen Kids bald im eigenen Auto in den Urlaub fahren werden, wird das Nachfolgemodell definitiv kleiner werden. Und zur Not kann man immer noch Luft aus den Reifen lassen, sollte der nächste Wohnwagen zu hoch sein. Wenn das Ding drin steht, kann man die Luft ja wieder draufmachen. 🙂

Fundament:

Eine Stahlgarage kommt ohne Boden daher. Man kann aber z.B. Punktfundamente setzen und den Boden pflastern.
Dazu bin ich zu aber faul.
Also eine Betonplatte.
Stahlarmiert.
Was für die Ewigkeit.

Strom gibt es an den Stellplätzen keinen. Aber die Garage soll ja nicht dauernd benutzt werden.

Das Regenwasser vom Dach muss nach hinten ablaufen, sonst ist die Durchfahrtshöhe durch die Dachneigung viel zu gering. Da es keinen Abwasseranschluss auf den Stellplätzen gibt, wird das Wasser seitlich auf das freie Grundstück abgeleitet. So wurde es auch bei der anderen Stahlgarage gemacht. Bei den Betonfertiggaragen läuft es intern durch die Bodenplatte zwischen die Streifenfundamente.

Merke:

Eine Stahlgarage ist dauerhafter als eine Betongarage.
Sie ist zudem durch die Attika besser belüftet.
Sie hat verglichen eine größere Innenbreite, höhe und -länge.

Grundstück

Unser Garagengrundstück liegt mit denen der Nachbarm auf einem Areal, dessem Bebauungsplan man nicht wirklich nachvollziehen kann, da dieses Areal mal in den 1980ern als Kinderspielplatz gedacht war. Da ist alles kreuz und quer.

Unser Grundstück hatte aber noch weitere Besonderheiten. Die rechte Seite war rund 20cm länger und dazu noch nach rechts abschüssig.

grundriss

Dunkelgrau: Garagen
Rosa: Stellplätze
Grün: Gemeinschaftsgrundstücke

701/25 und /26 in Dunkelgrau: Garage
Rot umrandet: Grenzbebauung

Abbildung 2: Abmessungen der Stahlgarage

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung brauchen wir in Hessen für so ein Projekt (bis drei Meter Höhe im Mittel) nicht. Die zulässige Grenzbebauung nach HBO beträgt immerhin sehr großzügige 15m.

ABER: Die HBO berücksichtigt nicht unsere äusserst beknackte Bebauungsplanung. Die Garage grenzt an drei(!) Seiten an Nachbargrundstücke.
Das heisst also: 8+8+3=19m!

Entweder muss eine Baugenehmigung her, oder die Nachbarn unterschreiben mir, dass sie mit der Bebauung so einverstanden sind. Letzeres empfahl mir das Bauamt. Alle Nachbarn spielten mit und so schickte ich die Unterschriften mit einer Bauanzeige (Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben nach §55) zum Bauamt und zur Bauaufsicht. Als technische Unterlagen reichte der Prospektauszug der Caravan-Garage, Ich bin halt direkt auf das Amt und habe mit den Leuten gesprochen. Das macht die ganze Sache für beide Seiten viel einfacher und beschleunigt alles, da keine Nachfragen kommen.

Grundstück vermessen

Benötigtes Material:
Armierungseisen, ca. 1m lang (oberes Ende habe ich zum Schutz mit einem Holzklotz gesichert, damit sich keiner damit aufspiesst)
Mauererschnur, 100m Rolle reicht
Massband, mindestens so lang wie das Grundstück

Zuerst muss man sich vergewissern, welches die exakten Abmessungen des eigenen Grundstückes sind.

Auf den Bordsteinen sind meist eingeschlagene Pfeile und auf dem Grundstück selber einbetonierte Grenzsteine zu finden.

grundstück
Schräge Zufahrt: unsere Stellplätze

Unser Grundstück hatte nur die Pfeile auf dem Bordstein eingeschlagen und einen Grenzstein (zweite von unten auf der linken Seite im Bild), der aber die Ecke des angrenzenden Grundstückes zur Rechten markierte. Die linke Seite war bereits mit einem Stellplätz und einer Garage bebaut. Auch an der Stirnseite fand sich eine Garage. Im Prinzip mussten wir nur noch die Breite (3m) übertragen.

Ach ja, die rechte Seite des Grundstücks war ja länger, also musste auch die Breite an der Bordsteinkante viel breiter sein, oder? Auch wenn der Bordstein Grenzmarkierungen aufwies, wollte ich es genau wissen.
Ich bemühte also den alten Herrn Pythagoras:

A2 + B2 = C2
3002 + 372 = 302,272

Drei Meter und 2,3 Zentimeter.
Super, nicht einmal 2,3cm breiter. Dachte, das wäre mehr.
Die Bordsteinkante zu unserem Grundstück ist aber zwischen den Markierungen nur 301cm breit, was, wenn die 1,3 cm fehlen würden…?

Wie meinte der konsultierte Vermesser? „Ein Zentimerter ist bei der Vermessung nicht relevant. Auch mehr ist egal, vor allem, wenn der Nachbar noch ausweichen kann.„.
Gut, der Nachbar, ein ebenfalls unbebautes Garagengrundstück, kann auf unser Gemeinschaftsgrundstück ausweichen. Soweit wollte ich es aber naturlich nicht kommen lassen.

Trotzdem musste ich während der Planung noch oft an den Spruch des Vermessers denken.
Die 1,7cm konnte ich also als „Unschärfe“ betrachten.

Rechtwinkelig?

Ist das Grundstück jetzt auch korrekt vermessen? Ist es rechtwinkelig oder ein Parallelogramm?
Es ist ganz einfach das festzustellen:
Nimm eine Schnur und miss damit diagonal über den Platz von einem Markierungsstab zum anderen.
Halte dieses Maß nun auf der anderenDiagonalen an. Ist es identisch?
Prima!
Dann hast Du (wie ich) alles korrekt ausgemessen.

Los geht es!

Die hintere rechte Ecke unseres Grundstückes sollte rechtwinklig sein. Ja, sollte, war sie aber nicht 100%ig. Egal. Habe also vom linken Nachbarn 300cm nach rechts gemessen und da ein Armierungseisen eingeschlagen.

Vorne habe ich bei den Vermessungsmarkierungen das gleiche getan.

An der linken hinteren Ecke des Grundstückes ging das sehr schlecht, denn da ist alles voller Beton von den Rückenstürzen und den Fundamenten der Nachbarn. Super.

Zwei weitere Stangen markierten die 8m, die die Bodenplatte der Garage lang sein sollte.

Grube

In den Markierungen habe ich eine Grube ausgehoben. Zuerst nur für die Bodenplatte.

Die anvisierte Höhe der späteren Bodenplatte hat sich nicht nach den Nachbarn gerichtet, denn das Gelände ist nach rechts abschüssig, sondern nach der linken Seite des Stellplatzes.

Hätte ich diese Seite waagerecht gelegt, wäre die ganze Soße seitlich zum Nachbarn geflossen. Das Wasser gehört aber auf die Strasse.
Eine gepflasterte Fläche muss immer noch ein Gefälle von mindestens 2 bis 2,5cm auf 1m haben, damit das Wasser abfliessen kann!

Das ist auf dem Bild bis auf den gewachsenen Boden abgetragen. Ist so ein ekelhafter Lehmboden. Theoretisch könnte da nun der Beton direkt drauf. Habe mich umgehört, mit den Besitzern und den Bauunternehmen gesprochen, das damals die Häuser gabut hatte. Die meinten alle, dass man auf unserem Boden und bei unserer Wetterlage den Beton direkt auf den Boden kippen könnte. Aber das mache ich nicht.


Überlegungen zum Aufbau der Betonplatte und der Pfalsterung:

Es muss bis auf den gewachsenen Boden ausgehoben werden. Gewachsen heisst, dass die Erde auf natürlichen Wege gut verdichtet ist und nicht mehr die typische dunkle Farbe und Konsistenz des Mutterbodens hat.

Für die Betonplatte brauche ich mindestens eine Stärke von 15cm, ich rechne mit 20cm.
Die darunter liegende Tragschicht muss mindestens 8 bis 10cm stark sein. Ich rechne mit 25cm.

Für die Pflasterung benötigt man 20 bis 25 cm Tragschicht – zusätzlich kommen noch 3 bis 5 cm Splitt als Bettung oben drauf. Das Pflaster soll 0,5cm bis 1cm (je nach Dicke des Bettes) über das spätere Niveau stehen, da das Pflaster noch abgerüttelt wird.
In der Realität heisst das aber auch, dass die Tragschicht unter dem Pflaster entsprechend höher ausfallen muss, da es später mit rund 10cm Gesamtstärke inkl. Bettung nur halb so dick wie die Bodenplatte sein wird. Im Zufahrtsbereich muss also die Tragschicht 10cm starker sein als unter der Betonplatte.


Ich könnte nun noch den Boden verdichten, kann ich mir in meinem Falle aber sparen, der ist knüppelhart, das Graben ist schon so eine echte Arbeit.

Wenn das Betonrecycling (0/32) als Tragschicht drin ist, wird abgezogen und abgerüttelt. Das sind immerhin 10 Kubikmeter. Bevor der LKW kommt, muss ich zusehen, wie ich die Kante des Randsteines der Straße befestigen kann. Wenn da ein schwerer LKW drüber fährt, dann droht der Kantstein natürlich zu brechen.

Ich kippe immer wieder Erde an die Kante und fahre einige Male mit dem relativ schweren Trajet darüber. Mehr kann ich nicht machen.

Als nächstes kommt dann die Tragschicht in Teil 2 des Artikels.

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